Die Oberaufsichtskommission Berufliche Vorsorge OAK BV hat den Mitteilungsentwurf «Übertragung von Vorsorgeguthaben von einer Nicht-1e-Vorsorgeeinrichtung auf eine 1e-Vorsorgeeinrichtung» bis am 19. Januar in die Anhörung gegeben. Inter-pension beantragt in ihrer Stellungnahme auf die Mitteilung zu verzichten, «da die Übertragung von Teil-Altersguthaben der Versicherten auf andere Vorsorgeeinrichtungen ohne Freizügigkeitsfall vom schweizerischen Recht nicht vorgesehen ist».