Das Bundesgericht hat eine Beschwerde gegen das obligatorische Finanzreferendum gegen eine Gesetzesänderung über die Pensionskasse des Kantons Tessin abgewiesen. Damit entscheidet am 9. Juni das Volk über die Gesetzesänderung. Dies teilte die Tessiner Regierung mit. Bei der Gesetzesänderung geht es um die Einführung von Ausgleichsmassnahmen zugunsten der Mitglieder der staatlichen Pensionskasse. Die Massnahmen sollen die geplanten Rentenkürzungen abfedern. Der Tessiner Grosse Rat hatte im vergangenen Oktober den Massnahmen zugestimmt. Das «Netzwerk zur Verteidigung der Renten» (ErreDiPi) hatte danach beim Bundesgericht Beschwerde gegen die Absicht des Parlaments eingelegt, die Gesetzesrevision dem obligatorischen Finanzreferendum zu unterstellen. (sda)