Magistratenvorsorge

Freiburger Staatsrat läutet Ende der lebenslangen Renten ein

Wer bisher in Freiburg aus der Regierung oder als Oberamtmann ausschied, hatte Anrecht auf eine lebenslange Rente. Diese Regelung diente dazu, ein Magistratsamt attraktiv zu machen, habe aber heute keine Berechtigung mehr. So argumentiert, laut den «Freiburger Nachrichten», der Staatsrat in seinem Bericht zu einer Gesetzesänderung, nach der Magistratspersonen neu ihre Vorsorge über die Pensionskasse abwickeln. Der Kanton Freiburg dürfte sich so ab der nächsten Legislatur den meisten Schweizer Kantonen anschliessen. Für die heutigen Magistraten gilt bis Amtsende die jetzige Regelung.