Beitragslücken in der Säule 3a sollen künftig durch nachträgliche Einkäufe geschlossen werden können. Der Bundesrat hat eine entsprechende Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Die Steuereinnahmen könnten sich mit der neuen Regelung um bis zu 600 Mio. Franken vermindern. Damit soll die individuelle Selbstvorsorge gestärkt werden. Die Vernehmlassung dauert bis zum 6. März 2024.