BVG-Reform

Die halbe Übergangsgeneration soll von Rentenzuschlägen profitieren

In der Gesamtabstimmung hat der Ständerat die BVG-Revision mit 25 zu 10 Stimmen bei vier Enthaltungen angenommen. Die Vorlage geht wieder in den Nationalrat. Herzstück des ständerätlichen Konzepts ist ein lebenslanger Rentenzuschlag für die ersten 15 Jahrgänge, die nach Inkrafttreten der Reform pensioniert werden. Wer zum Zeitpunkt der Pensionierung über ein Altersguthaben von 215 100 Franken oder weniger verfügt, soll Anrecht auf den vollen Zuschlag haben. Die ersten fünf Jahrgänge sollen monatlich 200 Franken erhalten, die nächsten fünf Jahrgänge noch 150 Franken und die letzten fünf Jahrgänge jeweils 100 Franken. Für Altersguthaben zwischen 215 100 und 430 200 Franken soll es einen degressiven Zuschlag geben. Wer mehr Guthaben hat, erhält keine Kompensation. Gesundheitsminister Alain Berset versuchte vergeblich, den Rat auf grosszügigere Modelle umzustimmen, die bei einer Volksabstimmung eine Chance hätten. Um Teilzeit- und Mehrfachangestellte besser zu stellen, hielt der Rat auch an seinen ursprünglichen Beschlüssen fest, die Eintrittsschwelle und den Koordinationsabzug spürbar zu senken. (sda)