Frauen sollen in der Schweiz künftig bis zum 65. statt bis zum 64. Geburtstag arbeiten müssen. So will es der Ständerat. Frauen, die nach dem Inkrafttreten der neuen Bestimmungen als erste pensioniert werden, erhalten einen Ausgleich auf ihre Rente. Der Rat wählte einen Antrag aus der Mitte-Fraktion. Diese schlägt ein Trapezmodell vor und will insgesamt neun Frauen-Jahrgänge berücksichtigen. Träte die Revision 2022 in Kraft, wären es die zwischen 1959 und 1967 geborenen Frauen. Da das Rentenalter für Frauen in vier Schritten über vier Jahre um ein Jahr erhöht wird, erhalten die ersten vier dieser neun Jahrgänge einen kleinen Zuschlag auf die Rente. Dieser wächst für spätere Jahrgänge an und wird für Frauen, deren Pensionierung noch etwas später erfolgt, wieder kleiner. Vom Antrag der SGK-Mehrheit, den Plafond für Ehepaare bei der AHV-Rente von 150% auf 155% der Maximalrente zu erhöhen, wollte der Ständerat nichts mehr wissen. Strikter als der Bundesrat ist der Ständerat beim Vorbezug der AHV-Rente. Er will diesen neu erst ab 63 Jahren statt wie heute ab 62 Jahren ermöglichen. (sda)