Mindestzins 1

Der BVG-Mindestzinssatz soll auf 1.25% steigen

Der Mindestzinssatz für Guthaben der beruflichen Vorsorge soll 2024 von 1 % auf 1.25 % angehoben werden. Das empfiehlt die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission). Darüber entscheiden wird der Bundesrat. Die BVG-Kommission will mit ihrer Empfehlung den gestiegenen Zinsen und der Teuerung Rechnung tragen. Sie hatte Sätze von 0.5 bis zu 2.0 % diskutiert.