Verzinsung

BVG-Mindestzins bleibt bei 1%

Der Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge bleibt auch im kommenden Jahr bei 1%. Der Bundesrat verzichtet auf eine Überprüfung des Satzes und folgt mit der Beibehaltung des aktuellen Werts der Empfehlung der BVG-Kommission. Während der Gewerkschaftsbund (SGB) den Satz gemäss sda als zu tief kritisiert, zeigt sich der ASIP zufrieden.