BVG-Mindestzinssatz

BVG-Kommission schlägt vor, bei 1 Prozent zu bleiben

Die Eidgenössische Kommission für berufliche Vorsorge (BVG-Kommission) empfiehlt
dem Bundesrat, den Mindestzinssatz in der beruflichen Vorsorge für 2020
weiterhin bei 1 Prozent zu belassen. Die Vorschläge der Kommissionsmitglieder
reichten von 0.25 bis 1 Prozent. Die Formel der BVG-Kommission ergab einen Wert
unter 1 Prozent, aber es werden auch weitere Rahmenbedingungen berücksichtigt,
etwa die Tragbarkeit des Satzes für die Vorsorgeeinrichtungen in Bezug auf
die Erträge, die sie selbst auf dem Finanzmarkt erzielen können. Auch soll der
Satz das Vertrauen in die 2. Säule stärken. Über eine allfällige Änderung des Satzes
entscheidet der Bundesrat. Während die Gewerkschaftsseite die Empfehlung
begrüsst, halten sie der Schweizerische Versicherungsverband wie auch der
Arbeitgeberverband für nicht nachvollziehbar.