Reform AHV 21

Bundesrat verabschiedet Reform AHV 21

Mit der Reform AHV 21 wird das Referenzalter der Frauen sowohl in der AHV als auch in der beruflichen Vorsorge schrittweise von 64 auf 65 Jahre erhöht. Die Erhöhung beginnt im Folgejahr nach Inkrafttreten der Reform und beträgt jeweils drei Monate pro Jahr. Die Auswirkungen für die Frauen, die bei Inkrafttreten der Reform kurz vor der Pensionierung stehen, werden mit Ausgleichsmassnahmen abgefedert.

Flexibilisierung des Rentenbezugs

Frauen wie Männer können den Zeitpunkt des Rentenbezugs freier wählen: Der Übergang in den Ruhestand kann ab 62 und bis 70 Jahre schrittweise erfolgen, indem ein Teil der Rente vorbezogen oder aufgeschoben wird – auch in der beruflichen Vorsorge. Wird die Erwerbstätigkeit über das Referenzalter hinaus fortgesetzt, kann durch die geleisteten Beiträge der Rentenbetrag erhöht werden. Die Anreizmassnahmen sollen dazu veranlassen, bis zum Referenzalter oder länger zu arbeiten. Ausserdem ist es möglich, die gesamte Leistung der beruflichen Vorsorge bis zum Alter von 70 Jahren aufzuschieben, auch bei Reduktion des Arbeitspensums.