AHV

Bundesrat schlägt Varianten für Finanzierung der 13. AHV-Rente vor

Die 13. AHV-Altersrente soll ab 2026 einmal jährlich ausbezahlt und nachhaltig finanziert werden. Der Bundesrat hat die Eckwerte für die Umsetzung der Volksinitiative festgelegt, die am 3. März angenommen wurde. Die 13. Monatsrente verursacht 2026 zusätzliche Ausgaben von 4.2 Mrd. Franken. Der Bundesrat hat sich auf zwei Varianten zur Deckung dieser Mehrausgaben verständigt. Eine Variante sieht eine Finanzierung ausschliesslich über eine Erhöhung Lohnbeiträge vor. Die Erhöhung der Lohnbeiträge würde 0.8 Prozentpunkte betragen. Eine zweite Variante umfasst eine kombinierte Erhöhung von Lohnbeiträgen und Mehrwertsteuer. Damit will der Bundesrat verhindern, dass die Finanzen der AHV sich rasch verschlechtern. Um eine zusätzliche Belastung der Bundesfinanzen zu vermeiden, soll zudem der Bundesbeitrag temporär reduziert werden.