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Bundesrat korrigiert Lohnvergleich für Bemessung von IV-Grad

Der Bundesrat korrigiert das System für die Berechnung von Renten der Invalidenversicherung (IV). Ab 2024 werden bei hypothetischen Löhnen, die zur Bemessung des IV-Grads herangezogen werden, pauschal 10% abgezogen. Dabei handelt es sich um den Lohn, den eine Person in der Situation des oder der Betroffenen erzielen könnte. Dazu werden Daten des Bundesamts für Statistik für zahlreiche Berufsbilder und mehrere Kompetenzstufen beigezogen. Das ergibt aber tendenziell ein höheres Salär, als Menschen mit Behinderung erzielen könnten. Das führt dazu, dass bei Personen mit hypothetischem Einkommen der berechnete IV-Grad und damit die Rente tiefer ausfallen. Deshalb werden zur Abhilfe die angenommenen Saläre neu pauschal um 10% gekürzt. Nicht zufrieden damit ist der Dachverband Inclusion Handicap. Aus wissenschaftlicher Sicht müsste der Abzug auf dem hypothetischen Lohn 17% betragen, macht er in einer Mitteilung geltend. Die Korrektur wird bei neuen und laufenden Renten vorgenommen.