BVG-Reform

Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Der Bundesrat hat den BVG-Reformvorschlag, der von drei nationalen Verbänden
der Sozialpartner (Schweizerischer Arbeitgeberverband, Schweizerischer Gewerkschaftsbund
und Travail.Suisse) ausgearbeitet wurde, in die Vernehmlassung
gegeben. Diese dauert bis zum 27. März 2020. Der Bundesrat behält sich vor,
nach der Vernehmlassung Anpassungen zu machen. Für den Bundesrat bietet der
Kompromiss der Sozialpartner die Chance auf eine mehrheitsfähige Reform. In
den nächsten Ausgaben der «Schweizer Personalvorsorge» gibt es eine Artikelserie
zur BVG-Reform.