Der Bundesrat hat die Teilrevision des Arbeitslosenversicherungsgesetzes (AVIG) verabschiedet. Diese schafft Rechtsklarheit sowie mehr Effizienz und Transparenz in Bezug auf das Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen. Die Teilrevision umfasst neben formellen auch materielle Anpassungen, insbesondere eine Erweiterung der Möglichkeit zur Teilnahme an Berufspraktika sowie der Grundlagen für den Datenaustausch. Der Gesetzesentwurf und die Botschaft zur Teilrevision werden an das Parlament überwiesen.