Grenzbeträge

Anpassungen per 1. Januar 2021

In der beruflichen Vorsorge beläuft sich der Mindestjahreslohn ab dem 1. Januar auf 21510 Franken pro Jahr. Die obere Limite des Jahreslohns liegt bei 86040 Franken. Der minimale koordinierte Lohn steigt auf 3585 Franken und der Koordinationsabzug auf 25095 Franken pro Jahr. Für die 3. Säule beträgt der maximale Steuerabzug für Arbeitnehmende künftig 6883 Franken, für Selbstständigerwerbende 34416 Franken.