Die Bestimmung des Invaliditätsgrads von Versicherten, bei denen kein Vergleich des effektiven Einkommens vor und einem nach der Invalidität möglich ist, soll verbessert werden. Der Bundesrat hat eine entsprechende Änderung der IV Verordnung bis zum 5. Juni in die Vernehmlassung geschickt. Die bisher angewendeten hypothetischen Löhne, die als zu hoch kritisiert wurden, sollen um einen Pauschalabzug von 10% reduziert werden, um den Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt Rechnung zu tragen. Dies führt zu höheren IV-Renten. Die vom Bundesrat vorgeschlagene Anpassung könnte auf Anfang 2024 in Kraft gesetzt werden.