Renten

Anpassung an die Preisentwicklung

Auf den 1. Januar 2020 werden verschiedene Hinterlassenen- und Invalidenrenten der obligatorischen 2. Säule erstmals an die Preisentwicklung angepasst. Für die Renten, die 2016 zum ersten Mal ausgerichtet wurden, beträgt der Anpassungssatz 1.8 Prozent. Um 0.1 Prozent werden die Renten der Jahre 2010, 2013 und 2014 angepasst, teilt das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) mit. Gemäss Art. 36 Abs. 1 BVG müssen die Hinterlassenen- und  Invalidenrenten bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters periodisch an die Erhöhung des Indexes der Konsumentenpreise angepasst werden. Eine erste Anpassung dieser BVG-Renten erfolgt nach drei Jahren. Danach sind die Anpassungen mit dem Teuerungsausgleich bei der AHV gekoppelt und finden in der Regel alle zwei Jahre statt.