Renten-Splitting

Altersguthaben von Eltern soll aufgeteilt werden

Der Nationalrat hat ein Postulat seiner Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit (SGK) angenommen, das die Prüfung eines Splittingmodels für Paare mit Kindern verlangt. Demnach soll das Altersguthaben bei den Vorsorgeeinrichtungen je zu 50% auf beide Elternteile aufgeteilt werden. Diese Aufteilung betrifft die ab Geburt des Kinds erworbenen Altersguthaben und wäre unabhängig vom Zivilstand. Das Ziel ist eine Besserstellung der Mütter, die laut dem Postulat häufig nicht oder nur in Teilzeit arbeiten und dadurch tiefere Renten haben als ihre Partner. Im Gegenzug könnte allenfalls die Witwen- und Witwerrente wegfallen.