Der Stiftungsrat (SR) der PK Post hat die Verzinsung der Sparkapitalien für das Jahr 2023 festgelegt. Das Kapital der aktiv Versicherten wird mit 2 % verzinst. Die laufenden Rentenleistungen können aufgrund der finanziellen Lage der PK Post für das Jahr 2024 nicht angepasst werden; es wird kein Teuerungsausgleich gewährt. Das Sparkapital von aktiv Versicherten, die im Jahr 2024 in Pension gehen, wird provisorisch mit 0.5 % verzinst. Die Verzinsung wird nach Vorliegen des definitiven Zins-Entscheids des SR für das Jahr 2024 rückwirkend entsprechend angepasst. Der SR bedauert, die laufenden Rentenleistungen wiederum nicht der Teuerung anpassen zu können. Eine Anpassung der laufenden Renten an die Teuerung würde das Risiko einer Unterdeckung massiv erhöhen