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Bundesrat erweitert Corona-Unterstützung durch Kurzarbeit

Der Bundesrat weitet die Unterstützung im Bereich Kurzarbeit aus. Neu sind auch Lernende und Personen mit befristeten Arbeitsverhältnissen anspruchsberechtigt. Ausserdem wird auf die gesetzliche Wartezeit (Karenzzeit) verzichtet. Des Weiteren wird die maximale Bezugsdauer von Kurzarbeitsentschädigung bei mehr als 85% Arbeitsausfall von vier Abrechnungsperioden aufgehoben.